Ab dem 1. September 2019 ist die PrEP Teil des GKV-Leistungskataloges. Dazu Dr. Axel Baumgarten, dagnä-Vorstand:
Den HIV-Schwerpunktbehandlern ist der Erfolg des § 20j SGB V ein echtes Anliegen. Vorläufig lässt sich sagen: Die Selbstverwaltung hat einen durchaus sinnvollen Rahmen für die „GKV-PrEP“ im Bundesmantelvertrag gefunden (ergänzend wäre es wichtig, dass die Selbstverwaltung von Apothekern und Krankenkassen parallel Empfehlungen zur PrEP-Abgabe in den Apotheken vereinbart). Zwar existieren bei der Vergütung noch Defizite im Beratungs- und Betreuungsaufwand, aber insgesamt handelt es sich um einen guten Schritt in die richtige Richtung, um den Mehraufwand in der Praxis abzubilden. Jetzt ist erstmal Stabilität gefragt, damit die „GKV-PrEP“ Wirkung entfalten kann.
PrEP-Begleitung in HIV-Schwerpunktpraxen finden Sie hier.