Vorteile einer Mitgliedschaft in der dagnä
Wir bieten unseren Mitgliedern folgende Leistungen:
- Wir engagieren uns für eine Optimierung einer qualifizierten Versorgung HIV-Infizierter Menschen und für die Anerkennung der Arbeit von HIV-Schwerpunktbehandlern und ambulant tätigen Infektiologen in Deutschland.
- Wir bieten unseren Mitgliedern eine state of the art-Fortbildung im Bereich HIV-Medizin und Infektiologie: jährlich regelmäßig Fortbildungen im Rahmen des dagnä-Workshops, durch online-gestütze Webinare und Seminaren für MFA etc.
- Wir schließen im Namen unserer Mitglieder Selektiv- und Direktverträge mit Kostenträgern.
- Wir führen zusammen mit unseren Mitgliedern wissenschaftliche Studien und Evaluationen der HIV-Behandlungsrealität in Deutschland durch.
- Wir informieren unsere Mitglieder durch regelmäßige dagnä-ticker, Mitgliederbriefe und Rundmails über alle aktuellen gesundheitspolitischen Änderungen und berufspolitischen Entscheidungen, Stellungnahmen, Nutzenbewertungen von Arzneimitteln, Positionspapiere und weitere Sachthemen.
- Wir informieren unsere Mitglieder bei unserer einmal jährlich stattfindenen Mitgliederversammlung im Rahmen des dagnä-Workshops über berufspolitische Themen.
- Wir erarbeiten Instrumente der Qualitätssicherung und entwickeln Therapieleitlinien mit.
Der Beitrag für die ordentliche Mitgliedschaft in der dagnä beträgt zurzeit 250,00 €. Sie haben auf Mitgliederversammlungen Rede- und Vorschlagsrecht.
Der Beitrag für eine Fördermitgliedschaft in der dagnä beträgt zurzeit 100,00 €. Im Unterschied zur ordentlichen Mitgliedschaft besteht kein Stimmrecht auf den Mitgliederversammlungen.
Hier geht’s zur Beitragsordnung.
Haben wir Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in der dagnä e.V. geweckt? Hier geht’s zum Antrag auf Mitgliedschaft.
Spenden
Sie können die Arbeit der dagnä e. V. auch mit einer Spende unterstützen, für die Sie selbstverständlich eine Spendenquittung erhalten. dagnä e.V. ist wegen Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege durch Bescheinigung des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin (Steuernummer 27/663/60851) als gemeinnützigen Zwecken dienend und zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen gehörig anerkannt worden. Wir können daher für eingehende Spenden bestätigen, dass die Zuwendungen nur zu als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecken i. S. d. Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung Abschnitt A Nr. 1 verwendet werden.