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20. Juni 2024
HIV-PrEP-Verordnung: dagnä erreicht Anpassung der fachlichen Voraussetzungen
Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird es leichter, sich für die Verordnung der HIV-PrEP zu qualifizieren: Um Medikamente zum Schutz vor HIV verschreiben und auch die wichtigen Begleituntersuchungen abrechnen zu können, gelten für Praxen ab dem 1. Juli 2024 neue fachliche Voraussetzungen – darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) geeinigt. Die Verbände folgen damit einer Initiative der Deutschen Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV-Medizin (dagnä), die ein Konzept vorgelegt hatte.
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